NUTRITION-News
Wie viele aus verschiedenen Meldungen in der Tagespresse und dem
Fernsehen ersehen haben, beginnen sich Patienten und Patientengruppen
gegen die neue Praxis des Kostenersatzes der künstlichen Ernährung durch
die Krankenkassen zu wehren. Der Zentralverband der sozialen
Versicherungsträger hatte 2004 beschlossen, den Kostenersatz neu zu
regeln, bzw. - was sofort klar wurde - weitgehend einzuschränken. Die
Arbeitsgemeinschaft für klinische Ernährung (AKE) als jene für
künstliche Ernährung und Infusionstherapie zuständige
medizinisch-wissenschaftliche Gesellschaft hatte schon vor vielen
Monaten die Verantwortlichen des Zentralverbandes zu überzeugen
versucht, eine für die Patienten akzeptable Lösung zu finden.
In
einem Schreiben der Generaldirektion der Sozialversicherung wurde
allerdings der AKE mitgeteilt, dass die parenterale Ernährung
prinzipiell vom Kostenersatz ausgenommen ist, wobei im Einzelfall "unter
entsprechendem Nachweis der Qualitätssicherung die
Arzneimittelspezialität nach Einholung einer Einzelbewilligung auf
Kosten der sozialen Krankenversicherung abgegeben werden kann". Für den
Bereich enterale Ernährung wird festgestellt, dass die Kosten nur "dort
übernommen werden, wo die Kriterien in der Krankenbehandlung (§ 133
ASVG) erfüllt werden".
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Tags: nutrition-news ernährung intensivmedizin enteral parenteral kosten
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