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Ablehnung des Kostenersatzes für künstliche Ernährung durch die Krankenkassen:

Die Ärmsten der Armen werden bestraft!


Wie viele aus verschiedenen Meldungen in der Tagespresse und dem Fernsehen ersehen haben, beginnen sich Patienten und Patientengruppen gegen die neue Praxis des Kostenersatzes der künstlichen Ernährung durch die Krankenkassen zu wehren. Der Zentralverband der sozialen Versicherungsträger hatte 2004 beschlossen, den Kostenersatz neu zu regeln, bzw. - was sofort klar wurde - weitgehend einzuschränken. Die Arbeitsgemeinschaft für klinische Ernährung (AKE) als jene für künstliche Ernährung und Infusionstherapie zuständige medizinisch-wissenschaftliche Gesellschaft hatte schon vor vielen Monaten die Verantwortlichen des Zentralverbandes zu überzeugen versucht, eine für die Patienten akzeptable Lösung zu finden.

In einem Schreiben der Generaldirektion der Sozialversicherung wurde allerdings der AKE mitgeteilt, dass die parenterale Ernährung prinzipiell vom Kostenersatz ausgenommen ist, wobei im Einzelfall "unter entsprechendem Nachweis der Qualitätssicherung die Arzneimittelspezialität nach Einholung einer Einzelbewilligung auf Kosten der sozialen Krankenversicherung abgegeben werden kann". Für den Bereich enterale Ernährung wird festgestellt, dass die Kosten nur "dort übernommen werden, wo die Kriterien in der Krankenbehandlung (§ 133 ASVG) erfüllt werden".

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Tags: nutrition-news ernährung intensivmedizin enteral parenteral kosten 

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