INTENSIV-News
Deutsches Ärzteblatt, 31.7. 2025: Arzt von Mordvorwurf freigesprochen
Süddeutsche Zeitung, 1.8. 2025: „Pyrrhussieg für die Intensivmedizin“
Entscheidungen zur „end-of-life“-care im Sinne von
Therapiezieländerungen sind in den letzten Jahren fester Bestandteil
intensivmedizinischer Praxis geworden, da entweder die Indikation für
eine Maßnahme fehlt (nach fachlich begründeter Einschätzung mit
bestimmter Wahrscheinlichkeit kein bestimmtes Therapieziel erreichbar,
Neitzke G; Med Klin Intensivmed Notfallmed 2014; 109:8), oder der
Patientenwille nicht (mehr) gegeben ist.
Laut einer Subanalyse der
weltweiten Ethicus-2-Studie, bei der etwa 8.000 Patienten auf 11
deutschen Intensivstationen eingeschlossen waren, wurden in etwa 12%
Therapiezieländerungen vorgenommen. In der Mehrzahl (57,5%) fanden
Therapiebeendigungen („withdraw“) im Vergleich zu
Behandlungseinschränkungen („withhold“) statt (Denke C; Med Klin
Intensivmed Notfallmed 2023; 118:663).
Durchführung, Kommunikation
mit Angehörigen und Dokumentation von Therapiezieländerungen müssen
strenge Qualitätskriterien erfüllen, um ethische oder juristische
Nachfragen oder Zweifel abzuwehren. So hat die Sektion Ethik der
Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und
Notfallmedizin (DIVI) mehrere Handlungsanweisungen zur Durchführung von
Therapielimitationen gegeben (divi.de/sektionen/ethik). Auch für die
Dokumentation gibt es klare Empfehlungen (Neitzke G; MedRecht 2018;
36:85) mit dem Ziel, durch ein strukturiertes Vorgehen in
unterschiedlichen Situationen Klarheit zu schaffen und den juristischen
Anforderungen an sorgfältige Niederlegung und Ordnung von
Behandlungsinformationen gerecht zu werden.
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Tags: intensiv-news intensivmedizin strafprozess intensivmedizinischer behandlungsabbruch „regensburger urteil“ therapiezieländerung

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