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AGB

Geschäftsbedingungen für die Auftragserteilung, Abwicklung, Berechnung und Zahlung von Anzeigenaufträgen:

Auftragserteilung

  1. Maßgeblich für den Auftrag sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jeweils gültige Anzeigenliste und unsere Auftragsbestätigung.
  2. Anzeigenaufträge sind innerhalb eines Jahres nach Auftragserteilung abzuwickeln, im Zweifelsfall gelten sie für die laufende Ausgabe.
  3. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Kalenderjahres erscheinenden Anzeigen gewährt.
  4. Für den Inhalt der Anzeigen ist der Auftraggeber haftbar.
  5. Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
  6. Der Auftraggeber hat bei unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Ansprüche auf Zahlungsminderung oder auf eine Ersatzanzeige, wenn durch Fehler des Verlages der Sinn der Anzeige entscheidend verändert wurde. Weitergehende Haftungen für den Verlag sind ausgeschlossen. Geringe Tonabweichungen sind im Toleranzbereich des Druckverfahrens begründet. Bei fernmündlich veranlaßten Änderungen und Abbestellungen übernimmt der Verlag keine Haftung.
  7. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der zu veröffentlichenden Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80% der zugesicherten Druckauflage erfüllt sind.
  8. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, werden vom Verlag als solche gekennzeichnet.
  9. Zusatzvereinbarungen zu unseren Geschäftsbedingungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

Druckunterlagen

  1. Dem Inserenten obliegt die rechtzeitige Beistellung der Druckunterlagen. Bei verspäteter Anlieferung ist der Verlag berechtigt, ein ihm vorliegendes Sujet des Auftraggebers zu verwenden. Der Verlag behält sich jedoch die Einschaltung in der nächstfolgenden Ausgabe vor.
  2. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch hergestellt. Die Kosten dafür trägt der Auftraggeber. Bei nicht fristgerechter Rücksendung gilt die Genehmigung zum Druck erteilt.
  3. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu zahlen.
  4. Satz-, Repro-und Lithokosten sind kein Bestandteil des Anzeigenpreises und werden daher gesondert fakturiert (+ 20% MWSt ).
  5. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Ersatzschaltung.
  6. Beanstandungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung der Anzeigenabteilung zur Kenntnis zu bringen.

Gefahrenübergang

Der Transport von Druckunterlagen zwischen dem Verlag in Bruck/Mur und dem Auftraggeber erfolgt stets auf Gefahr des Bestellers.

Plazierung

  1. Plazierungswünsche sind nur im Falle der Leistung eines Plazierungszuschlages bindend, ansonsten ist der Verlag unverbindlich um Erfüllung bemüht.
  2. Konkurrenzausschluß kann nur ab einer Anzeigengröße von 1 Seite aufwärts für zwei gegenüberliegende Seiten vereinbart werden.

Beihefter

Vor Auftragsausführung ist zwei Wochen vor Erscheinungstermin ein Muster vorzulegen.

Storno

Kostenlose Stornierung der gebuchten Anzeige durch den Auftraggeber ist bis einer Woche vor Anzeigenschluß schriftlich möglich.
Darüber hinaus besteht die volle Zahlungsverpflichtung im Ausmaß des erteilten Auftrags, unabhängig vom Erscheinen der Anzeige.

Verrechnung

  1. Reklamationen werden nur innerhalb von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum anerkannt.
  2. Rabatte können auf Wunsch sofort bei Rechnungslegung berücksichtigt oder nach Ablauf des Kalenderjahres gutgeschrieben werden. Eine Umstellung dieses Modus ist innerhalb des Kalenderjahres nicht möglich.
  3. Bei ungerechtfertigten Rabattschlüssen erfolgt nach Ablauf des Kalenderjahres eine Nachbelastung, wobei für den fehlenden Betrag Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p. a. verrechnet werden. 
  4. Rabattabrechnungen sind schriftlich bis spätestens 31. März des darauffolgenden Jahres anzufordern.
  5. Der Inserent erhält nach Erscheinen der Anzeige kostenlos ein Belegexemplar.

Zahlung

  1. Zahlungsfrist 3 % Skonto 10 Tage, 30 Tage netto.
  2. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in der Höhe von 12 % sowie Einziehungskosten berechnet.
  3. Rechnungen sind zahlbar und klagbar in Bruck/Mur (Erfüllungsort und Gerichtsstand Bruck/Mur).

Gesetzliche Bestimmungen

Der Auftraggeber garantiert dem Zeitungsverlag sowie dessen Mitarbeitern, im besonderen dem verantwortlichen Redakteur, daß die Anzeige gegen keinerlei gesetzliche Bestimmungen verstößt und Rechte Dritter nicht verletzt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Verlag sowie dessen Mitarbeiter hinsichtlich aller Ansprüche, die auf die erschienene Anzeige gegründet werden, schad- und klaglos zu halten, sowie für die ihnen selbst entstandenen Nachteile volle Genugtuung zu leisten. Der Verlag und seine Mitarbeiter sind zu einer entsprechenden Prüfung der Anzeige oder eines Entgegnungsbegehrens nicht verpflichtet.

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Medicom

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