Themen der aktuellen Ausgaben

 

Selbstbild und Arbeitszufriedenheit der Pflegenden auf der Intensivstation


Historischer Exkurs über das Berufsbild der Krankenpflege

1844, Allgemeines Krankenhaus

Wien: "Die Krankenwärter und Wärterinnen… haben die Kranken nach der ihnen ertheilten Vorschrift des Arztes zu besorgen, ihnen die Arzneien zu verabreichen, die verordneten Umschläge, Salben und Klystiere anzuwenden, und die nächtlichen Wachtstunden abwechselnd zu halten; auch liegt ihnen die Lüftung der Zimmer, Reinigung der Geschirre, Zutheilung der Speisen, Besorgung der nothwendigen Gänge u. dgl. ob." (aus Haidinger, 1844, S. 408)

1855: ... "muss einige Uebung mit Kranken umzugehen, vorhanden sein. Sie besteht aber nicht blos im Verabreichen von Arzneien, von Suppen usw.; sondern in zweckmässigem Handanlegen beim Führen, beim Heben und Legen, Aufrichten der Kranken, ferner in anstandsloser Ausführung der ärztlichen Verordnungen z.B. von Umschlägen, Waschungen, Einspritzungen usw. Eine gute Wartperson weiss manchmal den unruhigen Kranken zu beschwichtigen, den zu Unbändigen sanft zu bewältigen, ohne ihm Schmerz zu verursachen oder eigene Heftigkeit und Zorn zu verrathen. Sie soll vorherzusehende Ereignisse zu rechter Zeit wahrnehmen und die vorgeschriebene Meldung rechtzeitig veranlassen; durch plötzlich eintretende, unerwartete Ereignisse soll sie sich nicht ausser Fassung bringen lassen." (Theodor Helm, Ueber das Personale zur Krankenpflege, besonders in großen Heilanstalten, österreichische Zeitschrift für practische Heilkunde Nr. 1,1856, Wien, Seite 7-8).

Was die Tätigkeit der Wärterinnen im 19. Jahrhundert betrifft, so unterschied sie sich nicht wesentlich von dem, was noch bis weit in die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg Aufgabe der Krankenschwestern war, ausgenommen von groben Hausarbeiten.

Berufsbild heute (Gesetz 1997)
"Der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege ist der pflegerische Teil der gesundheitsfördernden, präventiven, diagnostischen, therapeutischen und rehabilitativen Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit und zur Verhütung von Krankheiten. Er umfasst die Pflege und Betreuung von Menschen aller Alterstufen bei körperlichen und psychischen Erkrankungen, die Pflege und Betreuung behinderter Menschen, Schwerkranker und Sterbender sowie die pflegerische Mitwirkung an der Rehabilitation, der primären Gesundheitsversorgung, der Förderung der Gesundheit und der Verhütung von Krankheiten im intra- und extramuralen Bereich. Die in Absatz 2 angeführten Tätigkeiten beinhalten auch die Mitarbeit bei diagnostischen und therapeutischen Verrichtungen auf ärztliche Anordnung." (§ 11) Unterscheidung zwischen eigenverantwortlichem, mitverantwortlichem und interdisziplinärem Tätigkeitsbereich (§ 14-16)" Die Ausübung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege umfasst die eigenverantwortliche Diagnostik, Planung, Organisation, Durchführung und Kontrolle aller pflegerischen Maßnahmen im intra- und extramuralen Bereich (Pflegeprozess), die Gesundheitsförderung und –beratung im Rahmen der Pflege, die Pflegeforschung sowie die Durchführung administrativer Aufgaben im Rahmen der Pflege." (§ 14)

Melden Sie sich an um weiter zu lesen ...

Tags: intensiv-news pflege arbeitszufriedenheit selbstbild 

© Medicom VerlagsgmbH

 
Medicom

Wir wollen Fachärzte und Pfleger topaktuell und wissenschaftlich fundiert über Studien, fachspezifische Entwicklungen und deren praktische Umsetzung informieren, um sie in ihrer Arbeit und Fortbildung zu unterstützen.

Wählen Sie dazu bitte Ihr Land aus.

  • ÖsterreichÖsterreich
  • ÖsterreichDeutschland
  • ÖsterreichSchweiz
  • ÖsterreichAndere