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Lipidapherese

Von der Indikationsstellung zur praktischen Durchführung


Dr. med. Wolfgang Ramlow (Internist/Nephrologe, Präsident der International Society for Apheresis, Medical Director Praxisverbund für Dialyse und Apherese Rostock) verwies auf die allgemeinen Voraussetzungen in Deutschland für die Indikationsstellung und Durchführung von therapeutischer Apherese bei den Fettstoffwechselstörungen. Er verwies auf die gültigen Dokumente für die Lipidapherese:

  1. Zusammenfassender Bericht des Bundesausschusses vom 25.07.2003 „Therapeutische Apheresen“.
  2. BUB-Richtlinie vom 23.03.2004 „Anerkannte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gemäß § 135 Abs. 1 SGB V“.
  3. Temporäre Zulassung der Lp(a)-Apherese „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie ‘Methoden vertragsärztliche Versorgung’ (Apherese bei isolierter Lp[a]-Erhöhung)“ vom 19.06. 2008.

Weitere Voraussetzungen zur Durchführung von LDL-Apheresen sind die Etablierung einer Beratenden Fachkommission an der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung und die Erteilung der Genehmigung zur Durchführung von Apheresetherapie für den behandelnden Arzt durch die Kassenärztliche Vereinigung. In der Fachkommission vertreten zwei sachkundige Ärzte des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen die Versicherungsgesellschaften, zwei weitere Vertreter werden durch die Kassenärztliche Vereinigung bestimmt.

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Tags: nephro-news dialyse lipidapherese stoffwechselstörung hypercholesterinämie 

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