NUTRITION-News
Das Österreichische Bundesministerium für Gesundheit und Frauen hat im
März 2004 eine Stellungnahme zur subkutanen Infusion abgegeben und darin
festgestellt, dass "…aus ärztlicher Sicht festzuhalten sei, dass sich
in der modernen Medizin grundsätzlich keine Indikationen für eine
subkutane Infusion ergeben, da selbst wenn ein venöser Zugang nicht
gefunden werden kann - ein solcher intraossär jederzeit verfügbar ist".
Zusätzlich wird mitgeteilt, dass das Legen eines subkutanen Zugangs
bzw. einer subkutane Infusion nicht an das Pflegepersonal delegiert
werden kann.
Diese Stellungnahme des Ministeriums in der vorliegenden Form entspricht
weder in medizinischer noch rechtlicher Hinsicht heutigem Wissensstand.
Die "ärztliche Sicht" des Ministeriums ist offensichtlich im
Widerspruch zu den aktuellen und wohl gewünschten modernen Entwicklungen
in der Geriatrie und Palliativmedizin und zu den Aufgaben, die von
Pflegepersonen in Zukunft erbracht werden sollen. Rein medizinisch muss
das Statement des Ministeriums als grotesk angesehen werden. Wie jeder
Arzt, der von moderner Geriatrie oder Palliativmedizin oder auch von
Infusionstherapie nur eine periphere Ahnung hat, weiß, dass die
subkutane Infusionstherapie im letzen Jahrzehnt in einigen Bereichen
einen unverzichtbaren klinischen Stellenwert erworben hat.
Möglicherweise ist die missverständliche Stellungnahme des Ministeriums
dadurch zu entschuldigen, dass die ursprünglich von der
oberösterreichischen Sanitätsbehörde kommende Anfrage sich nicht
eindeutig auf den Einsatz in der Palliativmedizin und Geriatrie bezogen
hat. Die fachliche Antwort des vom Ministerium beigezogenen Experten
bezog sich daher ausschließlich auf den Einsatz in der Notfallmedizin,
wo die subkutane Rehydratation wirklich keine Berechtigung hat. Der
intraossäre Zugang war für allfällige Notfallsituationen im
Kleinkindalter gedacht.
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Tags: nutrition-news ernährung infusionen subkutan geriatrie palliativ
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