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Verhaltensmaßnahmen bei Meningokokken-Erkrankungen


1. Meldepflicht

Laut Epidemiegesetz BGBl. Nr. 186/1950 in der Fassung der BGBl. Nr. 185/1961, Nr. 116/1967, Nr. 127/1968 und Nr. 702/1974, I. Hauptstück §1 (1), fallen Meningokokkenerkrankungen unter die meldepflichtigen Krankheiten. Der dafür verwendete Terminus lautet übertragbare Genickstarre.

Da eine Meningokokkensepsis ohne Begleitmeningitis bezüglich des Infektionsrisiskos gleich zu bewerten ist, wurde 1995 ein modifiziertes Meldeschema für Meningokokkenerkrankungen eingeführt (Erlaß des Bundesministeriums für Gesundheit und Konsumentenschutz GZ 21.700/3-II/D/2/95 vom 25. Jänner 1995). Demnach sind sinngemäß nicht nur Fälle einer Menigokokkenmeningitis sondern auch Fälle von Meningokokkensepsis zu melden. Die Meldung hat durch den jeweiligen behandelnden Arzt bzw. die jeweilige Krankenanstalt zu erfolgen.

2. Absonderung/Umgebungsuntersuchung

Laut Absonderungsverordnung (Verordnung des Ministers des Inneren im Einvernehmen mit dem Minister für Kultus und Unterricht vom 22. Februar 1915, RGBl. Nr. 39 i.d.F. der BGBl. Nr. 206/27, Nr. 381/1936, Nr.131/1957 und Nr.23/1962) sind Kranke und Krankheitsverdächtige abzusondern. Von der American Public Health Organization (1) wird eine sog. respiratory isolation für die ersten 24 Stunden ab Beginn der Chemotherapie empfohlen. Nach den Richtlinien des CDC (2) umfaßt eine solche Isolation:

1. Unterbringung des Patienten in einem Einzelzimmer
2. Verwendung von Gesichtsmasken für Personal, das in Kontakt mit dem Patienten tritt, sowie
3. Händedesinfektion nach Kontakt mit dem Patienten oder mit Gegenständen, die mit Nasopharyngealsekreten des Patienten kontaminiert sind.

Die Durchführung von Umgebungsuntersuchungen (i.e. mikrobiologische Untersuchung von Nasopharyngealabstrichen von Kontaktpersonen) halten wir im Fall von Meningokokkeneinzelerkrankungen für entbehrlich, da die Entscheidung für die Durchführung der Chemoprophylaxe aufgrund der zeitlichen Verzögerung (Untersuchungsdauer bis zu drei Tagen) nicht von einem positiven Meningokokkennachweis abhängig gemacht werden darf.

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Tags: intensiv-news neurologie meningitis meningokokken infektiologie infektionen 

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