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Ernährungstherapie als Behandlungsfehler?


Ein am 18. Januar 2017 getroffenes Urteil des Landesgerichts München I hat aufhorchen lassen:

Die therapeutische Intervention bei einem an einer seit Jahren bestehenden, mittlerweile weit fortgeschrittenen Demenz leidenden Patienten durch eine künstliche Ernährung mittels einer PEG-Sonde wurde als ärztlicher Behandlungsfehler bewertet. Der im Ausland lebende Sohn des Patienten – die Beziehung sei eher entfremdet gewesen – hat einige Jahre nach dessen Tod auf Schmerzensgeld wegen unnötiger Leidensverlängerung durch die fortgesetzte künstliche Ernährung sowie auf Ersatz aus seiner Sicht unnötig entstandener Behandlungs- und Pflegekosten geklagt. Die PEG-Sondenernährung erfolgte durch fünf Jahre, diese sei jedenfalls im letzten Lebensjahr nicht mehr indiziert gewesen. Die Frage des Schmerzensgeldes und des Schadenersatzes konnte das Gericht schließlich nicht im Sinne des Klägers entscheiden.

Vom Gericht wird argumentiert, dass die Lebensverlängerung mit Hilfe einer PEG-Sondenernährung gleichzeitig eine Leidensverlängerung zur Folge hätte, was kein akzeptables Therapieziel darstelle, weshalb auch eine fehlende objektive ärztliche Indikation für diese therapeutisch intendierte Maßnahme behauptet werden könne.

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Tags: nutrition-news ernährung therapie behandlungsfehler 

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