NUTRITION-News
Ein am 18. Januar 2017 getroffenes Urteil des Landesgerichts München I hat aufhorchen lassen:
Die
therapeutische Intervention bei einem an einer seit Jahren bestehenden,
mittlerweile weit fortgeschrittenen Demenz leidenden Patienten durch
eine künstliche Ernährung mittels einer PEG-Sonde wurde als ärztlicher
Behandlungsfehler bewertet. Der im Ausland lebende Sohn des Patienten –
die Beziehung sei eher entfremdet gewesen – hat einige Jahre nach dessen
Tod auf Schmerzensgeld wegen unnötiger Leidensverlängerung durch die
fortgesetzte künstliche Ernährung sowie auf Ersatz aus seiner Sicht
unnötig entstandener Behandlungs- und Pflegekosten geklagt. Die
PEG-Sondenernährung erfolgte durch fünf Jahre, diese sei jedenfalls im
letzten Lebensjahr nicht mehr indiziert gewesen. Die Frage des
Schmerzensgeldes und des Schadenersatzes konnte das Gericht schließlich
nicht im Sinne des Klägers entscheiden.
Vom Gericht wird
argumentiert, dass die Lebensverlängerung mit Hilfe einer
PEG-Sondenernährung gleichzeitig eine Leidensverlängerung zur Folge
hätte, was kein akzeptables Therapieziel darstelle, weshalb auch eine
fehlende objektive ärztliche Indikation für diese therapeutisch
intendierte Maßnahme behauptet werden könne.
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