NEPHRO-News
Zunehmend wird versucht, regulierend in die ärztliche
Therapieentscheidung einzugreifen, meist sind budgetäre Zwänge der
Grund. Wir Ärzte sind bestrebt, den Patienten möglichst eine optimale
Therapie zu bieten, bezahlt werden muss eine ausreichende Therapie. Was
ausreichend sein soll, wissen die Krankenkassen in der Regel besser als
Ärzte und Patienten.
Guidelines können für den Arzt und die
Patienten eine Hilfe, aber auch ein Problem und eine Fessel sein:
Vorstellig wird in meiner Sprechstunde die 48-jährige Patientin A, die
12 Jahre zuvor durch die Lebendnierenspende der Mutter
nierentransplantiert wurde. Die Patientin kommt mit Kreatininwerten um
1,8 mg/dl und Hämoglobinwerten von 11,1-11,3 g/dl unter Selbstinjektion
von 100 µg Darbepoetin α 1x pro Monat.
Ich bin kein Befürworter
einer Darbepoetin α-Therapie einmal pro Monat, auch wenn eine einmal
monatliche Verschreibung möglich ist (Austria Codex Fachinformation,
Datenstand, März 2012). Ich schlage also der Patientin vor, die Therapie
nicht nur effektiver, sondern vermutlich auch kostengünstiger zu
gestalten. Entsprechend wird die Darbepoetin α-Dosierung auf 50 µg
reduziert und das Dosisintervall von 4 Wochen auf 2 Wochen reduziert.
Der Patientin wird in Aussicht gestellt, bei Anstieg der Hb-Werte das
nächste Rezept auf 30 µg Darbepoetin α auszustellen.
Nun wird bei
einem Hb-Wert von 12,1 g/dl von einer Ärztin der Krankenkasse der
Patientin die Therapie mit Darbepoetin α nicht mehr genehmigt. Sehr brav
(wie besondere Belobigungen in Österreich heißen):
Melden Sie sich an um weiter zu lesen ...
Tags: nephro-news nephrologie krankenkassen personalkontrolle
Wir wollen Fachärzte und Pfleger topaktuell und wissenschaftlich fundiert über Studien, fachspezifische Entwicklungen und deren praktische Umsetzung informieren, um sie in ihrer Arbeit und Fortbildung zu unterstützen.
Wählen Sie dazu bitte Ihr Land aus.