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Wer kontrolliert die selbsternannten Spezialisten?


Zunehmend wird versucht, regulierend in die ärztliche Therapieentscheidung einzugreifen, meist sind budgetäre Zwänge der Grund. Wir Ärzte sind bestrebt, den Patienten möglichst eine optimale Therapie zu bieten, bezahlt werden muss eine ausreichende Therapie. Was ausreichend sein soll, wissen die Krankenkassen in der Regel besser als Ärzte und Patienten.

Guidelines können für den Arzt und die Patienten eine Hilfe, aber auch ein Problem und eine Fessel sein: Vorstellig wird in meiner Sprechstunde die 48-jährige Patientin A, die 12 Jahre zuvor durch die Lebendnierenspende der Mutter nierentransplantiert wurde. Die Patientin kommt mit Kreatininwerten um 1,8 mg/dl und Hämoglobinwerten von 11,1-11,3 g/dl unter Selbstinjektion von 100 µg Darbepoetin α 1x pro Monat.

Ich bin kein Befürworter einer Darbepoetin α-Therapie einmal pro Monat, auch wenn eine einmal monatliche Verschreibung möglich ist (Austria Codex Fachinformation, Datenstand, März 2012). Ich schlage also der Patientin vor, die Therapie nicht nur effektiver, sondern vermutlich auch kostengünstiger zu gestalten. Entsprechend wird die Darbepoetin α-Dosierung auf 50 µg reduziert und das Dosisintervall von 4 Wochen auf 2 Wochen reduziert. Der Patientin wird in Aussicht gestellt, bei Anstieg der Hb-Werte das nächste Rezept auf 30 µg Darbepoetin α auszustellen.

Nun wird bei einem Hb-Wert von 12,1 g/dl von einer Ärztin der Krankenkasse der Patientin die Therapie mit Darbepoetin α nicht mehr genehmigt. Sehr brav (wie besondere Belobigungen in Österreich heißen):

  • ohne Expertise im Fach Nephrologie,
  • ohne Expertise auf dem Gebiet der Transplantmedizin,
  • ohne je die Patientin gesehen oder gesprochen zu haben,
  • ohne je die Patientin untersucht zu haben,
  • ohne je mit dem Therapeuten (in diesem Fall mit mir) gesprochen zu haben.

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Tags: nephro-news nephrologie krankenkassen personalkontrolle 

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