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Erfahrungen mit der hygienischen Aufbereitung von Wasser und Dialysat für die Hämodialyse und Hämodiafiltration


Grundsätze der Hygiene

Wie in anderen Gebieten der Medizin gelten auch bei der Herstellung von reinen und ultrareinen Lösungen für die Blutreinigung die Grundsätze der Hygiene, d. h. Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge. Diese gelten unabhängig davon, ob z. B. klinische Auswirkungen bei höherer Keimbelastung wirklich nachgewiesen sind. Entsprechend gibt es Richtlinien verschiedener Institutionen und Fachgesellschaften (Tabelle 1) und ausführliche Übersichten und Monographien (Bonnie-Schorn; Franz; Jacobs; Seipp; Mitt Klin Nephrologie 27, 111-113 (1999); Nieren-Hochdruckkrh 28:43-48, 1999; Artif Organs 23:37-43, 1999); Nephrol Dial Transplant 14:666-675, 1999; Nephrol Dial Transplant 15:578-580, 2000; Semin Dial 13: 378-380, 2000; Nieren-Hochdruckkrh 31:1-29, 2002).

Die empfohlene Keimzahl für Wasser für die Zubereitung von Dialysat beruht auf der Trinkwasserverordnung von 1990, die in einer modifizierten Form als Trinkwasserverordnung 2001 ab 2003 in Kraft tritt (www.bmgesundheit.de, www.georgesseite.de/toxhyg/trinkwV2001.htm). Kurz gefasst muss Trinkwasser frei von Krankheitserregern sein, d. h. es dürfen in 100 ml keine E. coli, Enterokokken und coliforme Bakterien nachweisbar sein; bei Abfüllung in Behälter darf zusätzlich die Zahl der koloniebildenden Einheiten (KBE) von 100/ml bei 22° C nicht überschritten werden. Wenn Stadtwasser in ausreichender Qualität zur Verfügung steht und zusätzlich die in Deutschland durch Qualitätsrichtlinien (Dtsch Ärztebl 94(36):A-2278-2284, 1997) vorgeschriebene Umkehrosmose in Gebrauch ist, hat man zunächst das geforderte keimarme Wasser für die Zubereitung von Dialysat.

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Tags: nephro-news 

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