NEPHRO-News
Grundsätze der Hygiene
Wie in anderen
Gebieten der Medizin gelten auch bei der Herstellung von reinen und
ultrareinen Lösungen für die Blutreinigung die Grundsätze der Hygiene,
d. h. Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge. Diese gelten unabhängig davon,
ob z. B. klinische Auswirkungen bei höherer Keimbelastung wirklich
nachgewiesen sind. Entsprechend gibt es Richtlinien verschiedener
Institutionen und Fachgesellschaften (Tabelle 1) und ausführliche
Übersichten und Monographien (Bonnie-Schorn; Franz; Jacobs; Seipp; Mitt
Klin Nephrologie 27, 111-113 (1999); Nieren-Hochdruckkrh 28:43-48,
1999; Artif Organs 23:37-43, 1999); Nephrol Dial Transplant 14:666-675,
1999; Nephrol Dial Transplant 15:578-580, 2000; Semin Dial 13: 378-380,
2000; Nieren-Hochdruckkrh 31:1-29, 2002).
Die empfohlene
Keimzahl für Wasser für die Zubereitung von Dialysat beruht auf der
Trinkwasserverordnung von 1990, die in einer modifizierten Form als
Trinkwasserverordnung 2001 ab 2003 in Kraft tritt (www.bmgesundheit.de,
www.georgesseite.de/toxhyg/trinkwV2001.htm). Kurz gefasst muss
Trinkwasser frei von Krankheitserregern sein, d. h. es dürfen in 100 ml
keine E. coli, Enterokokken und coliforme Bakterien nachweisbar sein;
bei Abfüllung in Behälter darf zusätzlich die Zahl der koloniebildenden
Einheiten (KBE) von 100/ml bei 22° C nicht überschritten werden. Wenn
Stadtwasser in ausreichender Qualität zur Verfügung steht und zusätzlich
die in Deutschland durch Qualitätsrichtlinien (Dtsch Ärztebl 94(36):A-2278-2284, 1997) vorgeschriebene Umkehrosmose in Gebrauch ist, hat man
zunächst das geforderte keimarme Wasser für die Zubereitung von
Dialysat.
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Tags: nephro-news
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