NEPHRO-News
1. Kostenerstattung als prägendes Vergütungssystem bis Juni 2002
Das
Vergütungssystem für Dialyseleistungen, die von niedergelassenen
Nephrologen und sogenannten ermächtigten Dialyseeinrichtungen - zu
letzteren gehören frei-gemeinnützige Träger mit angestellten oder
kooperierenden Ärzten - erbracht wurden, setzte sich in Deutschland aus
drei Komponenten zusammen: dem ärztlichen Honorar, der Sachkostenpauschale und der Vergütung für die ärztlich angeordneten
Medikamente.
Das ärztliche Honorar war bislang nach den
angewandten Dialyseverfahren kostenbezogen differenziert zu Gunsten der
Maschinendialyse in Zentren und machte an den Gesamtkosten 5-10% aus.
Die Sachkostenpauschale stellte mit 75% den Löwenanteil. Mit ihr wurden
die Investitions- und Betriebskosten der Dialysegeräte sowie die
Personalkosten für das nichtärztliche Personal erstattet. Die
Sachkostenpauschale war ebenfalls nach dem jeweiligen Dialyseverfahren
kostenbezogen differenziert: Für teuere Verfahren wurde eine höhere
Sachkostenpauschale erstattet als für die kostengünstigeren
Heimdialyseverfahren. So wurde pro Hämodialyse eine Pauschale von rund
630 Euro pro Woche erstattet, während für eine Peritonealdialyse (CAPD)
im Durchschnitt lediglich 420 Euro pro Woche zur Auszahlung an den Arzt
kamen.
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Tags: nephro-news
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