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Paradigmenwechsel in der Dialysevergütung in Deutschland:

Pauschalvergütung statt Kostenerstattung seit 1. Juli 2002


1. Kostenerstattung als prägendes Vergütungssystem bis Juni 2002

Das Vergütungssystem für Dialyseleistungen, die von niedergelassenen Nephrologen und sogenannten ermächtigten Dialyseeinrichtungen - zu letzteren gehören frei-gemeinnützige Träger mit angestellten oder kooperierenden Ärzten - erbracht wurden, setzte sich in Deutschland aus drei Komponenten zusammen: dem ärztlichen Honorar, der Sachkostenpauschale und der Vergütung für die ärztlich angeordneten Medikamente.

Das ärztliche Honorar war bislang nach den angewandten Dialyseverfahren kostenbezogen differenziert zu Gunsten der Maschinendialyse in Zentren und machte an den Gesamtkosten 5-10% aus. Die Sachkostenpauschale stellte mit 75% den Löwenanteil. Mit ihr wurden die Investitions- und Betriebskosten der Dialysegeräte sowie die Personalkosten für das nichtärztliche Personal erstattet. Die Sachkostenpauschale war ebenfalls nach dem jeweiligen Dialyseverfahren kostenbezogen differenziert: Für teuere Verfahren wurde eine höhere Sachkostenpauschale erstattet als für die kostengünstigeren Heimdialyseverfahren. So wurde pro Hämodialyse eine Pauschale von rund 630 Euro pro Woche erstattet, während für eine Peritonealdialyse (CAPD) im Durchschnitt lediglich 420 Euro pro Woche zur Auszahlung an den Arzt kamen.

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Tags: nephro-news 

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