INTENSIV-News
Rückblick
Für
die Entwicklung der Notfallmedizin in Österreich haben vier
Institutionen bedeutende und konstruktive Konzepte beigetragen. Das
sind:
- Die österreichische Gesellschaft für Notfall- und Katastrophenmedizin (ÖNK)
- Das österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG)
- Die österreichische (Bundes-) Ärztekammer (ÖÄK)
- Die österreichische Akademie für Gesundheitswesen
Die ÖNK wurde im Jahr 1983 gegründet und bildet den interdisziplinären Zusammenschluss notfallmedizinisch orientierter und aktiver Proponenten der Fächer Allgemeinmedizin, Anästhesiologie und Intensivmedizin, Innere Medizin, Chirurgie und Traumatologie. Durch das Engagement der Vorstandsmitglieder und Mitglieder der ÖNK ist heute die Notfallmedizin in allen Teilen der Bevölkerung in höchstem Maße angesehen. Sie hat in der Vergangenheit wesentlich die Interessen aller notfallmedizinisch Tätigen und Interessierten, vor allem von Ärzten und Sanitätern, vertreten und war als Fachgesellschaft Ratgeber für Gesetzgeber und Ärztekammern.
Der Notarzt
Die
Gesetzesgrundlage für die Notarztausbildung aus dem Jahr 1987 beruht auf
einer der ersten erfolgreichen Initiativen der ÖNK unter der
Präsidentschaft von Hans Bergmann mit der Folge, dass die Ausbildung für
Notärzte in Österreich quantitativ und inhaltlich geregelt wurde. Eine
Novelle des Ärztegesetzes aus dem Jahr 1998 enthält im § 40, Abs. 1-3
die neuen Vorschriften für die Tätigkeit als Notarzt und im § 40, Abs.
4-6 die Voraussetzungen für die Tätigkeit als Leitender Notarzt (s.
Kasten Ärztegesetz). An beiden Gesetzesvorlagen haben die Mitglieder der
ÖNK im Rahmen eines Beirates der ÖÄK entscheidend mitgewirkt. Die
jeweilige Vereinsperiode dauert zwei Jahre. Die ÖNK-Präsidenten wechseln
zwischen den Fächern Anästhesiologie und Intensivmedizin, Innere
Medizin oder Allgemeinmedizin und Chirurgie oder Traumatologie. Die ÖNK
bildet zusammen mit den Vertretern der in Österreich arbeitenden
Rettungsorganisationen einen Beirat der ÖÄK für Empfehlungen der Weiter-
und Fortbildung in der Notfallmedizin. Das Bundesministerium für
Arbeit, Gesundheit und Soziales (BMAGS) beauftragt zu diesen Themen auch
das ÖBIG in Studien Analysen zu erstellen. Leider wird dabei häufig der
politische Einfluss erkennbar.
Die Sanitäter
Ein
weiterer Schwerpunkt betrifft die Rettungssanitäter-Ausbildung, die
bisher zu keiner endgültigen Form geführt werden konnte; das Berufsbild
dieser Gruppe ist gesetzlich in Bearbeitung aber noch nicht beschlossen.
Unter dem Druck der notfallmedizinischen Entwicklung in anderen
europäischen Ländern wurde im März 1999 ein Gesetz vom Nationalrat
beschlossen, das Rettungssanitätern unter entsprechenden
Ausbildungsvoraussetzungen die Defibrillation mit automatischen externen
Defibrillatoren (AED) erlaubt, ein von erheblicher Kritik begleiteter
Vorgiff auf das Gesamtkonzept des Berufsbildes des Rettungssanitäters.
Eine beschleunigte Verabschiedung des Rettungssanitätergesetztes wäre
sicher die bessere Alternative gewesen.
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Tags: intensiv-news notfallmedizin notarzt sanitäter notfallsanitäter
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