INTENSIV-News
Eine Praxis- oder Klinikdurchsuchung durch die
Staatsanwaltschaft oder ihre Hilfsbeamten ist sicherlich eine der
unangenehmsten Situationen, in die eine Ärztin bzw. ein Arzt in seinem
Berufsleben kommen kann.
Strafrechtlichen
Ermittlungsverfahren gegen Ärzte liegen meistens die Vorwürfe einer
fahrlässigen Tötung oder Körperverletzung (sog. „Kunstfehler“-Vorwurf),
eines Abrechnungs-/Honorarbetrugs, der Vorteilsnahme und Bestechlichkeit
bzw. der Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse zugrunde.
Die Durchsuchung und ggf. Beschlagnahme von Gegenständen in einer Arztpraxis bzw. einer Klinik darf grundsätzlich nur nach entsprechender Anordnung durch einen Ermittlungsrichter erfolgen. Nur bei „Gefahr im Verzug“ (wenn z.B. die Vernichtung von Beweismitteln unmittelbar bevorsteht) kann eine Durchsuchung und Beschlagnahme auch durch die Staatsanwaltschaft bzw. durch ihre Ermittlungspersonen (z.B. Polizeibeamte) angeordnet werden.
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Tags: intensiv-news recht versicherung
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