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Erfahrung mit der Widerspruchslösung in Österreich


In Österreich sind Patienten mit terminaler Niereninsuffizienz so gut versorgt wie in kaum einem anderen Land. Jedem Patienten mit terminaler Nieren­insuffizienz wird unabhängig vom Alter ein Hämodialyseplatz oder alternativ ein Heimdialyseverfahren (meist Peritonealdialyse) angeboten. Darüber hinaus erlaubt die in Österreich seit Anfang der 80er Jahre praktizierte Widerspruchslösung im Rahmen des dadurch hohen Leichennierenspendenaufkommens einen hohen Anteil von Patienten mit terminaler Niereninsuffizienz mit einem funktionierenden Transplantat innerhalb relativ kurzer Wartefrist zu versorgen.

Dem österreichischen Transplantationsgesetz entsprechend ist es zulässig, Verstorbenen einzelne Organteile zu entnehmen, um durch deren Transplantation das Leben eines anderen Menschen zu retten oder dessen Gesundheit wiederherzustellen. Die Entnahme ist unzulässig, wenn den Ärzten eine Erklärung vorliegt, mit der der Verstorbene, oder vor dessen Tod ein gesetzlicher Vertreter eine Organspende ausdrücklich abgelehnt hat. Eine Erklärung liegt auch vor, wenn sie in dem bei der Gesundheit Österreich GesmbH, Geschäftsbereich ÖBIG (Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen) geführten Widerspruchsregister eingetragen ist. Es wird im Transplantationsgesetz auch ausgeführt, dass die Organentnahme nicht zu einer die Pietät verletzenden Verunstaltung der Leiche führen darf. Empfohlen wird ein Schriftstück (z.B. bei den Ausweispapieren mit sich zu führen), aus dem klar die Ablehnung zur Organspende hervorgeht. Der Eintrag ins „Widerspruchsregister gegen Organspende“ (seit 1.1.1995 vom Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen [ÖBIG] EDV-unterstützt geführt) wird vor Organentnahme über diese zentrale Kartei abgefragt. Daraus lässt sich eine allfällige Ablehnung zur Organspende von den Transplantationsteams rund um die Uhr evaluieren.

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Tags: nephro-news transplant widerspruchslösung 

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