NEPHRO-News
In Österreich sind Patienten mit terminaler Niereninsuffizienz so gut
versorgt wie in kaum einem anderen Land. Jedem Patienten mit terminaler
Niereninsuffizienz wird unabhängig vom Alter ein Hämodialyseplatz oder
alternativ ein Heimdialyseverfahren (meist Peritonealdialyse) angeboten.
Darüber hinaus erlaubt die in Österreich seit Anfang der 80er Jahre
praktizierte Widerspruchslösung im Rahmen des dadurch hohen
Leichennierenspendenaufkommens einen hohen Anteil von Patienten mit
terminaler Niereninsuffizienz mit einem funktionierenden Transplantat
innerhalb relativ kurzer Wartefrist zu versorgen.
Dem
österreichischen Transplantationsgesetz entsprechend ist es zulässig,
Verstorbenen einzelne Organteile zu entnehmen, um durch deren
Transplantation das Leben eines anderen Menschen zu retten oder dessen
Gesundheit wiederherzustellen. Die Entnahme ist unzulässig, wenn den
Ärzten eine Erklärung vorliegt, mit der der Verstorbene, oder vor dessen
Tod ein gesetzlicher Vertreter eine Organspende ausdrücklich abgelehnt
hat. Eine Erklärung liegt auch vor, wenn sie in dem bei der Gesundheit
Österreich GesmbH, Geschäftsbereich ÖBIG (Österreichisches
Bundesinstitut für Gesundheitswesen) geführten Widerspruchsregister
eingetragen ist. Es wird im Transplantationsgesetz auch ausgeführt,
dass die Organentnahme nicht zu einer die Pietät verletzenden
Verunstaltung der Leiche führen darf. Empfohlen wird ein Schriftstück
(z.B. bei den Ausweispapieren mit sich zu führen), aus dem klar die
Ablehnung zur Organspende hervorgeht. Der Eintrag ins
„Widerspruchsregister gegen Organspende“ (seit 1.1.1995 vom
Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen [ÖBIG]
EDV-unterstützt geführt) wird vor Organentnahme über diese zentrale
Kartei abgefragt. Daraus lässt sich eine allfällige Ablehnung zur
Organspende von den Transplantationsteams rund um die Uhr evaluieren.
Wir wollen Fachärzte und Pfleger topaktuell und wissenschaftlich fundiert über Studien, fachspezifische Entwicklungen und deren praktische Umsetzung informieren, um sie in ihrer Arbeit und Fortbildung zu unterstützen.
Wählen Sie dazu bitte Ihr Land aus.