Wien: "Die Krankenwärter und Wärterinnen… haben die Kranken nach der ihnen ertheilten Vorschrift des Arztes zu besorgen, ihnen die Arzneien zu verabreichen, die verordneten Umschläge, Salben und Klystiere anzuwenden, und die nächtlichen Wachtstunden abwechselnd zu halten; auch liegt ihnen die Lüftung der Zimmer, Reinigung der Geschirre, Zutheilung der Speisen, Besorgung der nothwendigen Gänge u. dgl. ob." (aus Haidinger, 1844, S. 408)
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