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Werden wir alle GLEICH behandelt?

Interview mit Mag.a Eva Atzmüller, stellvertr. Gleichbehandlungsbeauftragte, zuständig für den Wiener Gesundheitsverbund


Red.: Mit welchen Problemen kann ich mich als Pflegeperson oder Ärzt*in an Sie wenden?

Atzmüller: Alle Bediensteten des Wiener Gesundheitsverbunds können sich im Fall einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder bei einem Verstoß gegen das Frauenförderungsgebot an mich wenden. Dauerbrenner sind Anliegen aus dem Themenkreis der sexuellen Belästigung und der Diskriminierung aufgrund von Schwangerschaft bzw. Elternschaft. Gerade im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Karenz bzw. Wiedereinstieg können berufliche Schwierigkeiten auftreten. Dabei geht es oft um Fragen zur Verlängerung von befristeten Verträgen bzw. die Rückkehr auf den früheren Arbeitsplatz oder Elternteilzeit.

Eine sexuelle Belästigung wird eingesetzt, um Macht zu demonstrieren und andere Menschen herabzusetzen. Sie ist immer eine Grenzüberschreitung kommt für die Betroffenen meist unerwartet und überraschend, eine spontane Gegenreaktion ist oftmals nicht möglich. Wichtig ist, dass Betroffene sich nach Möglichkeit frühzeitig Unterstützung holen und beraten lassen. Denn eine sexuelle Belästigung ohne Gegenwehr hört leider selten von alleine auf.

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Tags: gastro&hepa-news gleichbehandlung gleichbehandlungsbeauftragte benachteiligungsverbot viktimisierungsverbot 

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