NUTRITION-News
In der von der Bundesregierung im Januar 2024
verabschiedeten „Ernährungsstrategie“ sind die „Erfassung von
Mangelernährung und das verpflichtende, routinemäßige Screening in
Krankenhäusern wichtige Schritte, um den Bedarf der Patientinnen und
Patienten zu erkennen“
(www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/ernaehrungsstrategie.html).
Diese
als Absichtserklärung zu verstehende Formulierung klingt gut, müsste
aber auch umgesetzt werden. Davon sind wir aktuell weit entfernt. Zudem
bleibt unklar, wie es nach einem Screening weitergeht. Ist eine
Mangelernährung detektiert, müssten im Sinne eines Dominoeffektes
weitere Schritte folgen. Ernährungsanamnese und -assessment durch
Ernährungsfachkräfte, die darauf aufbauend Empfehlungen für eine
leitliniengerechte Ernährungstherapie entwickeln und zusammen mit
Pflegenden und Ärzten umsetzen. Das heißt, es werden hochqualifizierte
Ernährungsteams benötigt, die natürlich auch finanzielle Ressourcen
binden (Adolph M; Z Evid Fortbild Qual Gesundhwes 2024; 185:17).
Wie kann so etwas finanziert werden?
Das
deutsche Fallpauschalen-System (aG-DRG) sieht zwar für
ernährungstherapeutische Maßnahmen bei mangelernährten Patienten
spezifische Kodierungsmöglichkeiten vor, sodass die Kliniken daraus auch
Erlöse erzielen könnten. Allerdings sind in den vergangenen Jahren
durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK)
kalkulatorische Korrekturen erfolgt, die zu einer deutlichen Minderung
der Erlöse geführt haben.
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Tags: nutrition-news klinische ernährung ernährungsanamnese versorgungsqualität operationen- und prozedurenschlüssel (ops-codes) ernährungstherapie
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