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„Wenn der Staatsanwalt klingelt“


Eine Praxis- oder Klinikdurchsuchung durch die Staatsanwaltschaft oder ihre Hilfsbeamten ist sicherlich eine der unangenehmsten Situationen, in die eine Ärztin bzw. ein Arzt in seinem Berufsleben kommen kann.

I. Hintergrund

Strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen Ärzte liegen meistens die Vorwürfe einer fahrlässigen Tötung oder Körperverletzung (sog. „Kunstfehler“-Vorwurf), eines Abrechnungs-/Honorarbetrugs, der Vorteilsnahme und Bestechlichkeit bzw. der Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse zugrunde.

II. RECHTSGRUNDLAGE FÜR DURCHSUCHUNGEN

Die Durchsuchung und ggf. Beschlagnahme von Gegenständen in einer Arztpraxis bzw. einer Klinik darf grundsätzlich nur nach entsprechender Anordnung durch einen Ermittlungsrichter erfolgen. Nur bei „Gefahr im Verzug“ (wenn z.B. die Vernichtung von Beweismitteln unmittelbar bevorsteht) kann eine Durchsuchung und Beschlagnahme auch durch die Staatsanwaltschaft bzw. durch ihre Ermittlungspersonen (z.B. Polizeibeamte) angeordnet werden.

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Tags: intensiv-news recht versicherung 

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